Elektrogeräte richtig entsorgen

Elektrogeräte richtig entsorgen
Elektroschrott richtig entsorgen Bild von dokumol auf Pixabay

Die Entwicklung von technischen Geräten schreitet immer mehr voran, die den Alltag im Privat- und Geschäftsbereich vereinfachen. Das sorgt auch dafür, dass es jährlich in Deutschland besonders viel Elektroschrott gibt. In dem nachfolgenden Artikel erfährt man mehr über das richtige Entsorgen von Altgeräten.

Was zählt zum Elektroschrott?

Bis auf wenige Ausnahmen gelten alle Geräte, welche Strom aus einer Batterie, dem Telefonkabel oder der Steckdose für deren Funktion benötigen, als Elektroschrott. Beim Entsorgen der Nachtspeicheröfen ist zu beachten, dass diese Asbest enthalten. In diesem Fall müssen die alten Heizkörper fachmännisch abgebaut, verpackt und durch die öffentlichen Sammelstellen entgegengenommen werden.

Seit dem 15. August 2018 gelten ebenso Produkte als Elektroschrott, wenn sie über fest verbaute elektronische oder elektrische Bauteile verfügen. Hierzu gehören Rucksäcke mit einer fest vernähten Beleuchtung, Badezimmerschränke mit einem fest eingebauten beleuchteten Spiegel, Schuhe mit einer beleuchteten Sohle, ein Tresor mit einem elektrischen Schloss und ein elektrisch verstellbarer Fernsehsessel.

Welche Unterschiede gibt es beim Elektroschrott?

Wenn im Haushalt heute ein Gerät kaputt geht, lohnt sich eine Reparatur oft nicht. Bevor es um die richtige Entsorgung geht, muss geklärt werden, welche Geräte überhaupt ins Recycling gehören. Was den Elektroschrott angeht, muss man zwischen fest oder nicht fest verbundenen Elektroteilen mit den Produkten unterscheiden. Sind bei den Gegenständen elektrische oder elektronische Bestandteile fest verbaut oder können sie lediglich unter besonders großer Anstrengung und keinesfalls ohne Beschädigungen ausgewechselt werden, dann zählt das ganze Produkt als Elektroschrott. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Gegenstand noch verwendet, wenn die Elektronik oder Elektrik defekt ist, was beispielsweise bei den Sportschuhen der Fall sein kann. Diese gehören dann am Lebensende in die nächste Elektro-Altgeräte-Sammlung.

Allerdings gibt es auch Möbelstücke und weitere Produkte, bei welchen die Elektrik oder Elektronik nicht fest verbaut ist. Diese Teile lassen sich einfach abmontieren und Kaputte austauschen beziehungsweise nachrüsten. Dazu gehört unter anderem der Wohnzimmerschrank, bei welchem die Beleuchtung lediglich anmontiert wurde. Oder die nachrüstbare elektrische Gangschaltung für das Fahrrad beziehungsweise der Naben-Dynamo am Rad. Hier fallen lediglich die elektrischen Bestandteile nach Nutzung unter Elektroschrott und sind im Handel oder bei einer Elektro-Altgeräte-Sammelstelle zurückzugeben.

Seit dem 1. Mai 2019 gehören Stecker, Kabel und Antennen als sogenannte passive Geräte zu den Elektronik- oder Elektrogeräten. Diese leiten den Strom nur durch, haben jedoch selbst keine Funktion. Hierzu zählen vor allem Stecker und Steckerleisten, Displayportkabel, Audiokabel, USB-Kabel, HDMI-Kabel, Adapter, Verlängerungskabel, Kabeltrommeln, Zimmerantennen, Außenantennen, Steckdosen, Telefondosen und Telefonbuchsen.

Wie werden Altgeräte richtig entsorgt?

Kleinere Geräte, welche Maße unter 25 Zentimeter aufweisen, muss der Fachhändler zumindest in haushaltsüblichen Mengen kostenlos annehmen. Man braucht dafür kein anderes Produkt erwerben und auch keinen Kassenbon vorzeigen. Ob bei diesem oder woanders der defekte Reiseföhn, das alte Telefon oder die kaputte elektrische Zahnbürste zum Beispiel gekauft wurden, spielt keine Rolle. Haushaltsgeräte mit über 25 Zentimetern, wie zum Beispiel Staubsauger, Mikrowellen, Kühlschränke, Waschmaschinen oder auch Trockner können beim Händler abgegeben werden, wenn man etwas Ähnliches erwirbt. Das ist im Geschäft möglich. Oder bei Lieferung eines neuen Geräts wird unmittelbar das alte Modell aus dem Haushalt mitgenommen. Wenn ein Waschgerät geliefert werden soll, muss man direkt bei der Bestellung oder dem Kauf angeben, dass auch ein altes Gerät mitzunehmen ist.

Welche Regeln gelten für die Rückgabe im Handel?

Das Gesetz enthält für kleine Fachbetriebe eine Ausnahmeregelung. Es bestehen nämlich lediglich dann gesetzliche Rücknahmepflichten, wenn die Händler eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmeter haben. Wenn das der Fall ist, gilt laut dem Gesetz die 1:1 oder die 0:1 Rücknahme. Bei Ersterem erfolgt der Austausch eines verkauften Neugeräts gegen ein ähnliches Altgerät, welches dann entsorgt wird. Die 0:1 Rücknahme besagt, dass kein Verkauf eines neuen Geräts stattfindet. Dann hat ein Betrieb lediglich Elektrokleingeräte mit einer äußeren Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern zurückzunehmen. Einige Kleinfirmen sind zur Rücknahme von Altgeräten nicht gesetzlich verpflichtet, bieten diese jedoch freiwillig an.

Entsorgung beim Schrotthändler

Die Tätigkeit eines Schrotthändlers übernehmen in der heutigen Zeit der nächste Wertstoffhof oder der Recyclinghof, bei welchen man das Altgerät vorbeibringen kann. In vielen Gemeinden ist das Entsorgen von Wertstoffen kostenlos. Den nächsten Recyclinghof oder Wertstoffhof findet man über die Gelben Seiten im Telefonbuch oder über eine Suchmaschine im Internet.

Entsorgung durch kommunale Entsorgungsunternehmen

Wer nicht zum Wertstoff oder Recyclinghof kann oder will, hat die Möglichkeit, das alte oder kaputte Gerät durch eine Sperrmüllabholung entsorgen zu lassen. Dazu bieten die meisten Gemeinden an, per Termin höchstens zweimal jährlich elektrische Kleingeräte abzuholen. Im Normalfall ist der Service kostenfrei.

Fazit

Damit der Umweltschutz gewährleistet wird, empfiehlt es sich also, defekte oder alte Geräte nicht in den Hausmüll zu werfen, sondern diese bei entsprechenden Händlern oder öffentlichen Sammelstellen zurückzugeben.

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